IDS ONE DAY
IDS ONE DAY ist die Lösung für Ihre Stückgutsendungen
Unsere Leistungen
- Deutschlandweite Zustellung, in der Regel am nächsten Arbeitstag* während der Arbeitstage Montag bis Freitag, d.h. Übernahme am Tag „A“ und Auslieferung an Tag „B"**
- Sendungen bis zu einem Gewicht von 2,5 Tonnen möglich***
- Individuelle Kennzeichnung aller Packstücke einer Sendung mit Barcode
- Lückenlose Dokumentation durch internetgestütztes Zentrales Auskunftssystem IDS-ZAS. Der elektronische Abliefernachweis wird für durchschnittlich 95% aller Sendungen bis 12:00 Uhr am Folgetag der Zustellung im IDS-ZAS zur Verfügung gestellt
- Kontinuierliche Optimierung durch permanente Qualitätskontrollen
Ihre Vorteile
- Zeitnahe Übernahme und Zustellung Ihrer Sendungen
- Planungssicherheit durch hohe Zustellquote
- Permanente Kontrolle des Sendungsstatus möglich
- Sichere und termingetreue Ablieferung beim Empfänger
- Zeitnaher Abliefernachweis über das Internet
Zusatzleistungen
Nachstehende Zusatzleistungen können nach gesonderter Vereinbarung angeboten werden:
- Versendernachnahmen bis 5.000€ Warenwert* (nach Absprache auch höher)
- Avis
- Selbstabholung
- Palettentausch
- Gefahrguttransporte****
- Zustellung an einem vorgeschriebenen Tag (Fixtag) nach bzw. vor Ablauf der Regellaufzeit
* Ausgenommen von der Laufzeitaussage sind: Versendernachnahmen, Neutralitätsaufträge, Avis- oder Selbstabholersendungen, Inselverkehre, Sendungen für Privatempfänger, Zollgut, Güter gemäß ADSp Ziff. 3.3 (ohne gefährliche Güter), lebende Pflanzen und Tiere.
** Regellaufzeit „nächster Arbeitstag“ gilt bis zu einer Depot-Depot-Entfernung von 600 km.
*** Vom Transport generell ausgeschlossen sind gefährliche Güter und Verpackungsarten, die speziellen Gefahrgutbestimmungen beim Transport unterliegen (u.a. Klassen 1 und 7). Gefahrgüter der Klasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S werden jedoch im Rahmen der Regellaufzeit zugestellt, mit Ausnahme der Stoffe und Gegenstände, die einer weiteren Bestimmung (z.B. Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz und anderen) unterliegen.
**** Es dürfen nur Gefahrgüter transportiert werden, die gemäß § 3 GGVSE zur Beförderung zugelassen sind. Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential (1.10.3 ADR ff) sowie Güter, die unter § 7 Anlage 1 GGVSE fallen, sind vom Transport innerhalb der IDS ausgeschlossen!
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